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   BVerwG, 02.08.1995 - 5 B 68.95   

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https://dejure.org/1995,21507
BVerwG, 02.08.1995 - 5 B 68.95 (https://dejure.org/1995,21507)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1995 - 5 B 68.95 (https://dejure.org/1995,21507)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1995 - 5 B 68.95 (https://dejure.org/1995,21507)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1995 - 5 B 68.95
    Auch muß sich aus den Darlegungen der Beschwerde ergeben, daß die so bezeichnete Rechtsfrage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), also in verallgemeinerungsfähiger Weise geklärt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - ).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 25.81
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1995 - 5 B 68.95
    Auch muß sich aus den Darlegungen der Beschwerde ergeben, daß die so bezeichnete Rechtsfrage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), also in verallgemeinerungsfähiger Weise geklärt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - ).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1995 - 5 B 68.95
    Denn mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (Senatsbeschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1995 - 5 B 68.95
    Auch muß sich aus den Darlegungen der Beschwerde ergeben, daß die so bezeichnete Rechtsfrage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), also in verallgemeinerungsfähiger Weise geklärt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - ).
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